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   LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2009 - L 13 B 8/08 AS   

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https://dejure.org/2009,116068
LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2009 - L 13 B 8/08 AS (https://dejure.org/2009,116068)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01.10.2009 - L 13 B 8/08 AS (https://dejure.org/2009,116068)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01. Oktober 2009 - L 13 B 8/08 AS (https://dejure.org/2009,116068)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 27.01.2009 - B 14/11b AS 9/07 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungswidrigkeit der Höhe des Sozialgeldes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2009 - L 13 B 8/08
    Der Erfolg der Beschwerde der am 20. Mai 2000 geborenen Klägerin zu 2. ergibt sich schon daraus, dass nunmehr auch das Bundessozialgericht an der Bemessung der Höhe der Regelleistung für die Gruppe der hilfebedürftigen Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, deren Sozialgeldleistung in § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 1. HS SGB II von dem Gesetzgeber festgelegt worden ist, verfassungsrechtliche Zweifel geäußert und die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelleistungsbestimmung in § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 1. HS SGB II dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt hat (BSG, Vorlagebeschl. vom 27. Januar 2009 - B 14/11 b AS 9/07 R und B 14 AS 5/08 R - jeweils zit. nach juris; Normenkontrollverfahren des BVerfG 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09).

    Zwar hat das Bundessozialgericht in den schon genannten Vorlagebeschlüssen vom 27. Januar 2009 Zweifel an der Bemessung der Regelleistung durch den Gesetzgeber geäußert (aaO, jeweils Rz. 21ff.), diese Zweifel beziehen sich aber nur auf die Festlegung der Regelleistung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 1. HS SGB II. Soweit es um die Regelleistung erwachsener Hilfesuchender wie hier der Klägerin zu 1. geht, hat das Bundessozialgericht sogar in seinen Vorlagebeschlüssen vom 27. Januar 2009 (aaO, jeweils Rz. 23ff.) nochmals ausdrücklich bekräftigt, dass es weiterhin davon ausgeht, dass der Gesetzgeber bei diesen Hilfesuchenden den ihm von Verfassungs wegen zustehenden Gestaltungsspielraum mit der Festlegung der Regelleistung für diese Personengruppe in § 20 Abs. 2 SGB II nicht überschritten hat.

  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 5/08 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungswidrigkeit der Höhe des Sozialgeldes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2009 - L 13 B 8/08
    Der Erfolg der Beschwerde der am 20. Mai 2000 geborenen Klägerin zu 2. ergibt sich schon daraus, dass nunmehr auch das Bundessozialgericht an der Bemessung der Höhe der Regelleistung für die Gruppe der hilfebedürftigen Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, deren Sozialgeldleistung in § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 1. HS SGB II von dem Gesetzgeber festgelegt worden ist, verfassungsrechtliche Zweifel geäußert und die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelleistungsbestimmung in § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 1. HS SGB II dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt hat (BSG, Vorlagebeschl. vom 27. Januar 2009 - B 14/11 b AS 9/07 R und B 14 AS 5/08 R - jeweils zit. nach juris; Normenkontrollverfahren des BVerfG 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 32/06 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe und Anpassung der Regelleistung - Mehrbedarf für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2009 - L 13 B 8/08
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (s. etwa die Urt. vom 23. Novem-ber 2006 - B 11 b AS 1/06 R -, FEVS 58, 353; Urt. vom 27. Februar 2008 - B 14/7 b AS 32/06 - Urt. vom 30. Juli 2008 - B 14 AS 43/07 R).
  • BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 55/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2009 - L 13 B 8/08
    Sollte sich nämlich die Höhe des der Klägerin zu 2. im Bewilligungszeitraum zustehenden Sozialgeldes nach Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in den Normenkontrollverfahren 1 BvL 3/09 und 4/09 zu Gunsten dieser Klägerin ändern, so hätte dies nach der sog. horizontalen Bedarfsanteilsmethode (s. dazu BSG, Urt. vom 18. Juni 2008 - B 14 AS 55/07 R - zit. nach juris, Rz. 26 und 30) auch Auswirkungen auf die Höhe der der Klägerin zu 1. als Einkommensbezieherin in dem Bewilligungszeitraum zustehenden SGB II- Leistungen.
  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 43/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2009 - L 13 B 8/08
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (s. etwa die Urt. vom 23. Novem-ber 2006 - B 11 b AS 1/06 R -, FEVS 58, 353; Urt. vom 27. Februar 2008 - B 14/7 b AS 32/06 - Urt. vom 30. Juli 2008 - B 14 AS 43/07 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2010 - L 13 AS 160/10
    Denn angesichts der im sozialgerichtlichen Verfahren für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe maßgeblichen (Betrags )Rahmengebühr genügt für eine Prozesskostenhilfebewilligung die Bejahung von Erfolgsaussichten für nur einen Teil des Klagebegehrens (st. Rspr. des Senats, s. z. B. die Beschl. vom 11. April 2008 - L 13 B 64/08 AS - und vom 1. Oktober 2009 - L 13 B 8/08 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.04.2016 - L 13 AS 375/15
    Denn angesichts der im sozialgerichtlichen Verfahren für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe maßgeblichen (Betrags-)Rahmengebühr genügt für eine Prozesskostenhilfebewilligung die Bejahung von Erfolgsaussichten für nur einen Teil des Klagebegehrens (st. Rspr. des Senats, s. z. B. die Beschl. vom 30. August 2010 - L 13 AS 160/10 B - vom 1. Oktober 2009 - L 13 B 8/08 B - und vom 11. April 2008 - L 13 B 64/08 AS -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2012 - L 13 AS 133/12
    Angesichts der im sozialgerichtlichen Verfahren für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe maßgeblichen (Betrags-)Rahmengebühr genügt für eine Prozesskostenhilfebewilligung die Bejahung von Erfolgsaussichten für nur einen Teil des Klagebegehrens (st. Rspr. des Senats, s. z. B. die Beschlüsse vom 30. August 2010 - L 13 AS 160/10 B -, vom 1. Oktober 2009 - L 13 B 8/08 B - und vom 11. April 2008 - L 13 B 64/08 AS -).
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